In Arbeitsstätten müssen raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ein angemessenes Raumklima schaffen sowie ausreichend gesundheitlich zuträgliche und hygienisch einwandfreie Atemluft liefern. Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Nr. 3) ist dabei der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einzuhalten. Der Stand der Technik bezüglich der hygienischen Anforderungen an RLT-Anlagen wird derzeit durch die VDI 6022 definiert.
Um dies zu gewährleisten, sollen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre, mit Befeuchtungseinrichtung ausgestattete RLT-Anlagen mindestens alle 2 Jahre) die raumlufttechnischen Anlagen auf Ihren hygienischen Zustand untersucht werden. Die Hygieneinspektion von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) führen wir gemäß VDI 6022 Bl. 1 und Bl. 2 durch. Im Rahmen einer Hygieneinspektion wird die gesamte RLT-Anlage einschließlich der RLT-Zentrale und aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume aufgrund einer Checkliste auf mögliche Hygienemängel untersucht und bewertet.
Unter anderem wird bei dieser Hygieneinspektion der Grad der Verschmutzung, das Auftreten von Korrosionsstellen, Beschädigungen und Feuchtigkeit von Anlageteilen festgestellt. Unter notwendige Maßnahmen sind jene Maßnahmen in einem Bericht aufgeführt, die umzusetzen sind, um die Grundvoraussetzungen für einen hygienischen Betrieb von RLT-Anlagen zu erfüllen.
Behebung der aufgelisteten konstruktiven und hygienischen Mängel nach Dringlichkeit zur Sicherstellung des Betriebes der RLT-Anlagen nach VDI 6022
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